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   VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17   

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https://dejure.org/2018,25413
VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17 (https://dejure.org/2018,25413)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.07.2018 - 10 K 7000/17 (https://dejure.org/2018,25413)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 10 K 7000/17 (https://dejure.org/2018,25413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Prüfungsrecht; Durchführung eines Vorverfahrens; Rügepflicht des Prüflings im Rahmen einer staatlichen Krankenpflegeprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGVwGO § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Widerspruchsverfahren; Verfahrensfehler; berufsbezogene Prüfung; Rügeobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Demnach folgt aus Art. 12 Abs. 1 GG bei berufsbezogenen Prüfungen ein Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechts der Berufsfreiheit durch eine entsprechende Gestaltung des Prüfungsverfahrens; danach muss er das Recht haben, substantiierte Einwände gegen die Bewertungen seiner Prüfungsleistungen bei der Prüfungsbehörde rechtzeitig und wirkungsvoll vorzubringen und ein "Überdenken" dieser Bewertungen zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, juris Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 37 ff.).

    Hierfür bietet sich - falls nicht sogar die Möglichkeit geschaffen wird, substantiierte Einwände gegen die Bewertungen von Prüfungsleistungen noch vor Erlass der förmlichen Prüfungsentscheidung vorzubringen - das in §§ 68 ff. VwGO grundsätzlich vorgesehene Widerspruchsverfahren an, das sich dann aber auf eine Kontrolle auch der prüfungsspezifischen Wertungen unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer erstrecken muss (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, juris Leitsatz).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Kann ein fehlerhaft bewerteter Prüfungsteil nicht neu bewertet werden, muss die Prüfungsleistung erneut erbracht werden (BVerwG, Urteil vom 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris Rn. 26).

    Denn nach diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsatz gilt, dass ein erneutes Prüfungsverfahren, welches ein Prüfling wegen Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung verlangen kann, in Ermangelung einer normativen Regelung der Fehlerfolgen so zu gestalten ist, dass der Prüfling durch dieses Verfahren den geringstmöglichen Nachteil erleidet (BVerwG, Urteil vom 19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 19 A 2242/96

    Staatliche Krankenpflegeprüfung; Neubewertung des praktischen Teils; Neubewertung

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Wie in dem seitens des Prozessbevollmächtigten des Klägers selbst zitierten Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.05.1997 - 19 A 2242/96 - aufgeführt ist, entziehen sich insbesondere viele Elemente der praktischen Prüfungsleistung einer staatlichen Krankenpflegeprüfung, wie etwa das schnelle Erfassen der konkreten Situation, das Verhalten der Patienten, die verbale und insbesondere auch die nonverbale Kommunikation mit ihnen oder auch die Sicherheit der Aktionen des Prüflings einer vollständigen Protokollierung, die es ermöglichen würde, alle maßgeblichen Grundlagen der Bewertung im Einzelnen über einen Zeitraum von mehreren Jahren unverfälscht oder umfassend festzuhalten.

    Sie müssen vielmehr die Prüfungsleistung des Klägers den von § 7 KrPflAPrV vorgegebenen Noten ("sehr gut" bis "ungenügend") zuordnen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.1997 - 19 A 2242/96 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    In Fällen, in denen "zweifelhaft" ist, ob die fragliche Störung vom "Durchschnitts"-Prüfling als derart erheblich empfunden wird, dass er daraufhin in seiner Chancengleichheit verletzt ist, ist das für ein ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren verantwortliche Prüfungsamt deshalb zwecks Behebung dieser Zweifel auf eine entsprechende Mitwirkung der Prüflinge in der Form von förmlichen Rügen angewiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, juris Rn. 54; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2015 - 9 S 2284/14 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Diese Rügeobliegenheit soll zum einen verhindern, dass der Prüfling sich bei Fortsetzung der Prüfung in Kenntnis des Verfahrensmangels bei negativer Bewertung nachträglich eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, und zum anderen der Prüfungsbehörde eine zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris Rn. 18; Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.10.2017 - 9 S 1965/16 -, juris Rn. 60 und 90).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Diese Rügeobliegenheit soll zum einen verhindern, dass der Prüfling sich bei Fortsetzung der Prüfung in Kenntnis des Verfahrensmangels bei negativer Bewertung nachträglich eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, und zum anderen der Prüfungsbehörde eine zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris Rn. 18; Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.10.2017 - 9 S 1965/16 -, juris Rn. 60 und 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Diese Beweisnot führt aber weder zu einer Umkehr der Beweislastverteilung noch zu einer Reduzierung des Beweismaßes (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Diese Rügeobliegenheit soll zum einen verhindern, dass der Prüfling sich bei Fortsetzung der Prüfung in Kenntnis des Verfahrensmangels bei negativer Bewertung nachträglich eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, und zum anderen der Prüfungsbehörde eine zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 22.06.1994 - 6 C 37.92 -, juris Rn. 18; Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.10.2017 - 9 S 1965/16 -, juris Rn. 60 und 90).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    Diese Beweisnot führt aber weder zu einer Umkehr der Beweislastverteilung noch zu einer Reduzierung des Beweismaßes (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

    Auszug aus VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
    In Fällen, in denen "zweifelhaft" ist, ob die fragliche Störung vom "Durchschnitts"-Prüfling als derart erheblich empfunden wird, dass er daraufhin in seiner Chancengleichheit verletzt ist, ist das für ein ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren verantwortliche Prüfungsamt deshalb zwecks Behebung dieser Zweifel auf eine entsprechende Mitwirkung der Prüflinge in der Form von förmlichen Rügen angewiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 -, juris Rn. 54; Beschluss vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2015 - 9 S 2284/14 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2017 - 9 S 1965/16

    Prüfungsanmeldung; Mitwirkungspflicht des Prüflings; Ergänzung des gerichtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 9 S 2284/14

    Erneute Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung wegen stickiger Luft

  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 7 ZB 12.554

    Mündliche Rüge von Mängeln des Prüfungsverfahrens; Obliegenheiten des Prüflings;

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

  • BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15

    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; gestufter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 14 A 880/11

    Rechtmäßigkeit des Durchfallens durch eine Fahrlehrerprüfung wegen einer

  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06

    Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen

  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79

    Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 2 A 1768/22
    Im Übrigen sind nach Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland an das Verwaltungsgericht Minden (10 K 7000/17.A) vom 14. April 2021 (RK-1-516.80 E med. Asylanfrage Sierre Leone 2021) Neuroleptika und Antidepressiva, zu denen auch Trimipramin und Mirtazapin gehören, die der Kläger ausweislich des Medikationsplans vom 27. Juni 2022 verschrieben bekommt bzw. bekommen hat, in Sierra Leone grundsätzlich erhältlich.
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